Soforthilfe bei Kündigung
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Vielleicht sind Sie schockiert, oder wütend, und sorgen sich um Ihren Arbeitsplatz – in dieser Situation verständlich. Gerade jetzt sollten Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen. Wussten Sie, dass viele Kündigungen unwirksam sind? Der Gesetzgeber und die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung. Sicher haben Sie schon daran gedacht, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Aussicht auf eine kostenpflichtige Erstberatung hält viele Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt aber davon ab, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Soforthilfe bei einer Kündigung erhalten Sie von mir: Ich überprüfe Ihre Kündigung sofort im Rahmen einer Ersteinschätzung. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Rechte wahrzunehmen. Ich rate, jede Kündigung unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Informieren Sie sich so bald wie möglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Arbeitnehmer – rufen Sie mich an, um sofort Hilfe zu bekommen.
Warum ist zügiges Handeln geboten? Es gibt eine kurze gesetzliche Frist, binnen derer man eine Kündigung erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angreifen kann. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen. In der Folge gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie behalten Ihren Arbeitsplatz. Oder ich handele eine Abfindung für Sie aus. Auch wenn Sie sich nicht für eine Klage entscheiden, ist es wichtig, nach einer Kündigung schnell zu handeln, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ob Sie eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine Änderungskündigung bekommen haben: Ich habe viele Arbeitnehmer erfolgreich außergerichtlich oder im Kündigungsschutzverfahren vertreten. Diese Erfahrung setze ich für Sie ein.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
In Ihrem Arbeitsverhältnis gibt es einen Konflikt? Sie haben bereits eine Kündigung oder eine Abmahnung bekommen? Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich beraten. Im Beratungsgespräch erörtern wir Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen. Dabei kommt es häufig auf geschicktes Taktieren an, für das ich meine langjährige praktische Erfahrung nutze. In der Folge setze ich Ihre Ansprüche durch, so dass zum Beispiel Ihr Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Oder es wird zu für Sie vorteilhaften Bedingungen beendet.
Viele Arbeitnehmer wissen beispielsweise nicht: Wenn sie ihr Arbeitsverhältnis beenden, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch ohne Kündigung eine Abfindung zu erhalten. Oder ich kann eine höhere Abfindung erzielen, als der Arbeitgeber angeboten hat. Falls Sie darüber nachdenken, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen: Fragen Sie zuvor einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. So können Sie Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen.
Meistens wenden sich Arbeitnehmer erst dann an einen Anwalt, um sich beraten zu lassen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Aber: Generell kann es sich lohnen, lieber früher als später Rat einzuholen. Aus kleinen Unstimmigkeiten kann sich unversehens eine Situation entwickeln, die Ihr Arbeitsverhältnis bedroht. Falls Sie also einen Konflikt an Ihrem Arbeitsplatz befürchten, lassen Sie sich umgehend beraten. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie mehr Handlungsalternativen, und wir können gemeinsam planen, wie wir vorgehen. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht auf allen Gebieten des Arbeitsrechts von außerordentlicher Kündigung bis Zeugnis, von Abmahnung bis Urlaubsanspruch. Verzichten Sie weder auf Ihre Rechte noch auf das Geld, das Ihnen zusteht. Rufen Sie mich an.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber stehen Sie täglich vor rechtlichen Fragen: Sie wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen – was muss im Arbeitsvertrag stehen? Sie möchten eine Kündigung aussprechen – welcher Kündigungsschutz gilt? Wie formulieren Sie eine Stellenausschreibung korrekt – haben Sie an die Themen Diskriminierung und Gleichbehandlung gedacht? Der Betriebsrat muss einbezogen werden – in welchen Fällen, und wie? In Ihrem Unternehmen gibt es Mobbing – was tun? Für Arbeitgeber können zahlreiche Situationen mit ihren Arbeitnehmern entstehen, in denen sie anwaltliche Beratung benötigen. Dabei vertrete ich die Interessen von Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Beziehungen – vor, während und nach bestehenden Arbeitsverhältnissen.
Meine Erfahrung als im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zeigt: Es lohnt sich, nicht erst dann die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, wenn es zum Streit gekommen ist. Ich unterstütze Sie in Ihrer rechtlichen Position als Arbeitgeber und begleite Sie schon früher: Bereits bevor Sie einen Arbeitsvertrag ausfertigen, berate ich Sie über dessen Inhalt. Falls Sie eine Kündigung aussprechen möchten, berate ich Sie vorher darin, wie diese gestaltet sein muss, damit sie vor Gericht Bestand hat.
Es gilt, Konflikte frühzeitig zu identifizieren, und geschickt vorzugehen, um Ihre Interessen im Streitfall zu wahren. Ein vorausschauendes Trennungsmanagement hilft, die Kosten zu minimieren und das Prozessrisiko zu senken. Das deutsche Arbeitsrecht schützt in erster Linie die Interessen von Arbeitnehmern – Sie werden daher besonders von meiner Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten profitieren. Denn eine geschickte Verhandlungsführung ist Ihr Vorteil. Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht zu allen Rechtsfragen, die Sie als Arbeitgeber beschäftigen: Von Abmahnung über Leiharbeit bis Wettbewerbsverbot. Profitieren Sie von meiner Erfahrung.