Soforthilfe bei Kündigung
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Vielleicht sind Sie schockiert, oder wütend, und sorgen sich um Ihren Arbeitsplatz – in dieser Situation verständlich. Gerade jetzt sollten Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen. Wussten Sie, dass viele Kündigungen unwirksam sind? Der Gesetzgeber und die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung. Sicher haben Sie schon daran gedacht, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Aussicht auf eine kostenpflichtige Erstberatung hält viele Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt aber davon ab, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Soforthilfe bei einer Kündigung erhalten Sie von mir: Ich überprüfe Ihre Kündigung sofort im Rahmen einer Ersteinschätzung. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Rechte wahrzunehmen. Ich rate, jede Kündigung unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Informieren Sie sich so bald wie möglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Arbeitnehmer – rufen Sie mich an, um sofort Hilfe zu bekommen.
Warum ist zügiges Handeln geboten? Es gibt eine kurze gesetzliche Frist, binnen derer man eine Kündigung erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angreifen kann. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen. In der Folge gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie behalten Ihren Arbeitsplatz. Oder ich handele eine Abfindung für Sie aus. Auch wenn Sie sich nicht für eine Klage entscheiden, ist es wichtig, nach einer Kündigung schnell zu handeln, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ob Sie eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine Änderungskündigung bekommen haben: Ich habe viele Arbeitnehmer erfolgreich außergerichtlich oder im Kündigungsschutzverfahren vertreten. Diese Erfahrung setze ich für Sie ein.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber stehen Sie täglich vor rechtlichen Fragen: Sie wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen – was muss im Arbeitsvertrag stehen? Sie möchten eine Kündigung aussprechen – welcher Kündigungsschutz gilt? Wie formulieren Sie eine Stellenausschreibung korrekt – haben Sie an die Themen Diskriminierung und Gleichbehandlung gedacht? Der Betriebsrat muss einbezogen werden – in welchen Fällen, und wie? In Ihrem Unternehmen gibt es Mobbing – was tun? Für Arbeitgeber können zahlreiche Situationen mit ihren Arbeitnehmern entstehen, in denen sie anwaltliche Beratung benötigen. Dabei vertrete ich die Interessen von Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Beziehungen – vor, während und nach bestehenden Arbeitsverhältnissen.
Meine Erfahrung als im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zeigt: Es lohnt sich, nicht erst dann die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, wenn es zum Streit gekommen ist. Ich unterstütze Sie in Ihrer rechtlichen Position als Arbeitgeber und begleite Sie schon früher: Bereits bevor Sie einen Arbeitsvertrag ausfertigen, berate ich Sie über dessen Inhalt. Falls Sie eine Kündigung aussprechen möchten, berate ich Sie vorher darin, wie diese gestaltet sein muss, damit sie vor Gericht Bestand hat.
Es gilt, Konflikte frühzeitig zu identifizieren, und geschickt vorzugehen, um Ihre Interessen im Streitfall zu wahren. Ein vorausschauendes Trennungsmanagement hilft, die Kosten zu minimieren und das Prozessrisiko zu senken. Das deutsche Arbeitsrecht schützt in erster Linie die Interessen von Arbeitnehmern – Sie werden daher besonders von meiner Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten profitieren. Denn eine geschickte Verhandlungsführung ist Ihr Vorteil. Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht zu allen Rechtsfragen, die Sie als Arbeitgeber beschäftigen: Von Abmahnung über Leiharbeit bis Wettbewerbsverbot. Profitieren Sie von meiner Erfahrung.