Das deutsche Arbeitsrecht schützt vor allem Ihre Arbeitnehmer, sodass diese in Gerichtsverfahren häufig leichtes Spiel haben. Dennoch sind Sie als Arbeitgeber nicht völlig rechtlos gestellt – es muss jedoch frühzeitig Vorsorge getroffen werden. Zudem zeigt die arbeitsgerichtliche Praxis, dass es oftmals nicht auf die Rechtslage, sondern vielmehr auf eine geschickte Verhandlungsführung ankommt – nutzen Sie diesen taktischen Vorteil!
Erfolgreiches Trennungsmanagement
Sie wollen, dass ein Arbeitnehmer aus Ihrem Betrieb ausscheidet? Gerne berate ich Sie dazu, wie Sie einen wirksamen Aufhebungsvertrag schließen oder eine gerichtsfeste Kündigung aussprechen.
Oder haben Sie bereits eine Kündigung ausgesprochen und sehen sich mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert? Hier ist eine wirksame Strategie zur Abwehr des behaupteten Weiterbeschäftigungsanspruchs und zur Minimierung der Kosten notwendig.
In beiden Fällen geht es wirtschaftlich um die Zahlung weiterer Gehälter und ggf. einer Abfindung – Dies ist einerseits eine erhebliche finanzielle Belastung. Andererseits können Sie sich damit von Prozessrisiken und unliebsamen Arbeitnehmern freikaufen. Ich kann Ihnen helfen, diese „Beendigungskosten“ möglichst gering zu halten.
Frühzeitige Beratung zur Vermeidung späterer Probleme
Konflikte im Arbeitsverhältnis oder gar Gerichtsverfahren resultieren häufig aus fehlender oder nur unzureichender arbeitsrechtlicher Beratung. So kann z.B. ein gesetzwidriges Personalauswahlverfahren oder eine nachlässige Personalführung zu horrenden Schadenersatzklagen gegen Sie führen. Aber auch unklare Formulierungen im Arbeitsvertrag oder nicht geregelte Grenzen des Direktionsrechts provozieren einen arbeitsgerichtlichen Prozess. Diese Probleme lassen sich jedoch vermeiden!