Ein Arbeitsverhältnis sichert den Arbeitnehmer nicht nur finanziell ab, sondern dient idealer Weise auch der beruflichen Selbstverwirklichung. Aus diesem Grunde führen Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis zur Bedrohung und teilweise auch zur Zerstörung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlage von Arbeitnehmern. So kann z.B. der vermeintlich harmlose Streit über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung unter Umständen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirken. Hinzu kommt, dass der einzelne Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber strukturell unterlegen scheint – was jedoch nicht zutrifft.
Arbeitnehmer sollten weder auf ihre Ansprüche, noch auf das ihnen zustehende Geld verzichten! Bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und erfolgreich gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Erfahrung zeigt, dass sich Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden Problemen konfrontiert sehen:
Kündigung durch den Arbeitgeber
Da die meisten Kündigungen aus formellen oder materiellen Gründen unwirksam sind, sollten Arbeitnehmer stets an der Rechtmäßigkeit der ihnen erteilten Kündigung zweifeln. Allerdings besteht nur dann die Möglichkeit, den Arbeitsplatz oder alternativ eine Abfindung zu erhalten, wenn die Kündigung fristgerecht, d.h. innerhalb von 3 Wochen, angegriffen wird. Mit meiner Soforthilfe bei einer Kündigung biete ich Arbeitnehmern unverbindlich und kostenfrei eine Ersteinschätzung zur Rechtmäßigkeit der erteilten Kündigung.
Abfindung auch ohne Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer selbst aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und sich den Abgang durch eine Abfindung „vergolden“ lassen will, steht er vor einem Problem: Eine Abfindung wird grundsätzlich nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt. Dadurch soll im Falle einer Arbeitgeber-Kündigung der Verlust des Arbeitsplatzes finanziell kompensiert werden. Aufgrund meiner Spezialisierung im Arbeitsrecht und der damit einhergehenden großen arbeitsgerichtlichen Prozesserfahrung kann ich jedoch den Ausnahmefall herstellen, nämlich dass Arbeitnehmer auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
Aufhebungsvertrag
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, wollen viele Arbeitgeber einen arbeitgeberfreundlichen Aufhebungsvertrag schließen. Dies bedeutet, der Arbeitnehmer wird nicht freigestellt, erhält kein weiteres Gehalt, keine Abfindung und kein sehr gutes Arbeitszeugnis – sondern wird mindestens für 12 Wochen hinsichtlich des Arbeitslosengeld I gesperrt. Ich helfe Arbeitnehmern, diese gravierenden Nachteile zu vermeiden und einen fairen und für den Arbeitnehmer finanziell vorteilhaften Aufhebungsvertrag zu schließen.
Abmahnung
Durch eine Abmahnung soll ein behauptetes Fehlverhalten des Arbeitnehmers sanktioniert und manchmal der Arbeitnehmer – ohne Grund – schlicht diszipliniert werden. Wenn ein Arbeitnehmer Opfer einer unzulässigen Abmahnung geworden ist, sollte diese wegen etwaiger späterer Konsequenzen nicht einfach so hingenommen werden: Mit einer Abmahnung wird der Weg zu einer wirksamen (außerordentlichen) Kündigung bereitet. Zudem erhält der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung in der Personalakte wohl kein gutes Arbeitszeugnis mehr.