Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht
Eine Erbschaft stellt nicht nur eine Gefahr für den familiären Zusammenhalt, sondern auch für Ihr Vermögen dar. Nicht selten ist der Erbfall der Beginn eines erbitterten Streits zwischen den Erben, indem es natürlich auch um Geld, jedoch auch immer um langjährig unterdrückte Familienkonflikte geht.
Daher biete ich erbrechtliche Beratung und Vertretung sowohl „vor dem Erbfall“, d.h. zur Planung eines geordneten Vermögensübergangs, als auch „nach dem Erbfall“, d.h. zur Sicherung der Rechte des Erben, an.
Durch meine eingehende Spezialisierung im Erbrecht, regelmäßige Fortbildungen und große Prozesserfahrung können Sie von mir eine effektive und in der Praxis bewährte Vertretung erwarten.
Rechtsanwalt Fabian Symann
Erben & Vererben
Sie haben genaue Vorstellungen darüber, wie Ihr Nachlass übergehen soll? Gerne berate ich Sie zur wirksamen Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags, zu Vermächtnissen und Auflagen etc. Sind Sie bereits Erbe geworden und liegen im Streit mit Miterben, Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten? Auch in diesem Fall berate und vertrete ich Sie gerne, aber auch zu folgenden Themen: